Patientenverfügung


Vor der Errichtung einer Patientenverfügung muß eine ärztliche Aufklärung über medizinische Auswirkungen der Patientenverfügung bezüglich medizinischer Behandlungsmaßnahmen erfolgen - besonders über jene, die von der Person abgelehnt werden.

 

Gerne übernehme ich diese Aufgabe und führe mit Ihnen ein entsprechendes Gespräch, welches außerhalb der Ordinationszeiten stattfindet.

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnr.: 01-689 77 66.