Führerscheinuntersuchung


Entsprechend dem Führscheingesetz (FSG) § 8 (1) hat der Antragsteller  vor der Erteilung einer Lenkberechtigung  der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet ist. Das ärztliche Gutachten darf im Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein und wird von sachverständigen ÄrztInnen, die dazu ermächtigt sind, erstellt.

Kosten:
Euro  35,–  Gruppe 1: Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A(A1, A2), B, BE und F
Euro  50,–  Gruppe 2: Kraftfahrzeuge der Klassen C(C1), CE(C1E), D(D1) und DE(D1E)
Euro  30,–  Wiederholungsuntersuchungen

Bezüglich der Durchführung einer Führerscheinuntersuchung bitte ich Sie
um eine vorherige Terminvereinbarung!


Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis 
  • Brillenträger: Brille! Zusätzlich - für die Gruppe 2 - Brillenstärkebestimmung vom Optiker (Brillenpass) - darf nicht älter als 6 Monate sein
  • Kontaktlinsenträger: Kontaktlinsen!  
    Sollten Sie wahlweise Brille oder Kontaktlinsen verwenden, dann bitte sowohl die Brille als auch die Kontaktlinsen mitbringen! Kommen Sie bitte mit der Brille in die Ordination. Zuerst wird Ihr Sehvermögen mit der Brille überprüft, anschließend mit den Kontaktlinsen!